Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

AMI Förder- und Lagertechnik GmbH

Gültig, sofern nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Die
Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich eine Einschränkung auf Unternehmer erfolgt.

1. Angebote und Vertragsabschluss
1. Angebote der AMI Förder- und Lagertechnik GmbH („AMI“) sind freibleibend und 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von AMI zustande.
3. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen der vereinbarten Leistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AMI.
4. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware bleibt vorbehalten.

2. Technische Unterlagen und Schutzrechte

1. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Muster, Prospekte, Kataloge und sonstige Unterlagen („Unterlagen“) bleiben Eigentum von AMI und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder anderweitig genutzt werden.
2. Technische Daten, Abbildungen und Beschreibungen in Katalogen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Versand und Verpackung

1. Alle Preise im Online-Shop verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die im Warenkorb gesondert ausgewiesen wird.
2. Es gilt die Lieferklausel DAP (Incoterms® 2020), sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Transport- und Versicherungskosten trägt der Kunde.
3. Verpackungskosten trägt der Kunde. Verpackungsmaterial wird pauschal berechnet und nicht zurückgenommen.
4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.

4. Lieferzeit, höhere Gewalt und Lieferverzug

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Details geklärt sind, der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat und vereinbarte Zahlungen oder Sicherheiten geleistet wurden.
2. Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von AMI nicht zu vertretende Umstände – insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen von Vorlieferanten – verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines Lieferverzugs eintreten.
3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Ansprüche geltend zu machen.
4. Bei von AMI zu vertretendem Verzug ist die Haftung auf den nachweisbaren, typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn oder Produktionsausfälle werden nicht ersetzt.
5. Dauert die Behinderung länger als sechs Monate an, sind sowohl AMI als auch der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

5. Eigentumsvorbehalt und Versicherungspflicht

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch künftig entstehender – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von AMI.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an AMI ab.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde AMI unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und sonstige Schäden zu versichern. Ansprüche aus der Versicherung tritt der Käufer in Höhe des offenen Rechnungsbetrages an AMI ab.

6. Mängelrüge, Gewährleistung und Ausschlüsse

1. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gelten, sofern sie im B2B-Verhältnis nicht vertraglich verkürzt wurden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel in Textform zu rügen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung zu melden, verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt.
3. Transportschäden sind dem Frachtführer und AMI unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Bei berechtigter Mängelrüge leistet AMI nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
5. Von der Gewährleistung ausgenommen sind insbesondere: Normale Abnutzung und Verschleißteile, Schäden durch unsachgemäße Nutzung, unzureichende Wartung, Montage ohne AMI-Autorisierung, äußere Einwirkungen oder ungeeignete Betriebsmittel.

7. Haftung

1. AMI haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AMI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragsstrafen oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Sonderbedingungen für Komplettanlagen, Montagen und Projektstornierungen

1. Für Lieferung und Montage von kompletten Anlagen gelten ergänzend oder abweichend die jeweils gültigen Sonderbedingungen für Lieferung und Montage von Anlagen der AMI Förder- und Lagertechnik GmbH.
2. Eine Stornierung oder Änderung des Auftrages durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von AMI.
3. Bei akzeptierter Stornierung hat der Kunde sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu tragen, einschließlich Planungs-, Konstruktions-, Material-, Fremdleistungs- und Fertigungskosten, sowie eine Bearbeitungspauschale von 10 % des Nettoauftragswertes.
4. Bereits begonnene oder fertiggestellte Teilleistungen werden zum vereinbarten Preis abgerechnet.
5. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das Amtsgericht Montabaur.